Informationen zum Praktikum

Der Praktikumseinsatz
 

Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung, an der auch Jugendliche,
die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, teilnehmen.

Arbeitszeit: in der Regel bis zu 7 Stunden (d.h. bis zu 35 h in der Woche)
Beschäftigungszeit: 06.00 bis 20.00 Uhr
5-Tage-Woche: Montag bis Freitag
Arbeitspausen: 60 Minuten Ruhepause pro Arbeitstag außerhalb der Arbeitszeit,
nach spätestens 4,5 Stunden Arbeitszeit ist eine mindestens 15-minütige Pause einzulegen


Vollzeitschulpflichtige Jugendliche sollen nur Beschäftigungen im Betrieb oder in der Einrichtung ausführen, die auf Grund ihrer Anforderungen und Beschaffenheit die Sicherheit, Gesundheit und körperliche wie geistige Entwicklung der Schülerinnen und Schüler nicht nachteilig beeinflussen.
Dazu gehören u. a. folgende Tätigkeiten:

 

  • Arbeitsprozesse (wie z. B. die Herstellung, die Lagerung, den Versand von Gütern) beobachten,
  • geschlossene Produktionsabläufe kennen lernen,
  • ein Unternehmen in seiner Struktur und Funktion als Ganzes begreifen,
  • einen Beruf mit all seinen relevanten Tätigkeitsmerkmalen erkunden,
  • den Arbeitsplatz eines Beschäftigten systematisch beobachten, die wesentlichen Handlungsabläufe erfassen und beschreiben lernen,
  • die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Praktikumserfahrungen, dem persönlichen Arbeitsplatz und den Vorstellungen vom eigenen Berufsbild erkennen,
  • berufliche Anforderungen in ihrer Differenzierung erfassen und beschreiben und mit den eigenen Fähigkeiten vergleichen,
  • die Fähigkeit entwickeln, aus den praktischen Erfahrungen Schlussfolgerungen für die persönliche Gestaltung des Lernprozesses abzuleiten,
  • die Kompetenz erwerben, Informationen zum Betrieb oder Unternehmen differenziert und interessengebunden verarbeiten zu können,
  • zu lernen, eigene Erfahrungen und Erkenntnisse für die Mitschülerinnen und Mitschüler  aufzubereiten und ihnen mitzuteilen,
  • Entwicklung von Selbstständigkeit und Handlungsbewusstsein beim Mitwirken im Arbeitsprozess unter Anleitung.
  • Entwicklung von Selbstständigkeit und Handlungsbewusstsein beim Mitwirken im Arbeitsprozess unter Anleitung.
     


Auswahl verbotener Arbeiten für Kinder und Jugendliche:

 

  • Beschäftigung an Säge-, Hobel-, Fräs-, Hack-, Spalt- und Spanschneidemaschinen sowie Pressen,
    Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art, unabhängig davon, ob der oder die Jugendliche dazu berechtigt (Führerschein) wäre,
    Umgang mit gefährlichen Tieren

Kinder und Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten:

 

  • die ihre physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
    bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
    die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelndem Sicherheitsbewusstsein oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwehren können,
    bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,
    bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,
    bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,
    bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind,
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Kinder und Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit:

 

  • Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
    Arbeiten, bei denen ihr Arbeitstempo nicht nur gelegentlich vorgeschrieben, vorgegeben oder auf andere Weise erzwungen wird,
    Arbeiten unter Tage,
    Arbeiten in Rüsthöhen über 2,00 m,
    Elektroarbeiten unter Spannung. (siehe dazu insbesondere §§ 22 bis 24 JArbSchG)

 

 

 

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