Informationen zum Praktikum

Betriebsordnung

Verstoßen Jugendliche während des Schülerbetriebspraktikums gegen die Betriebsordnung oder geben ihr Verhalten und Auftreten Anlass zu schweren Klagen, ist die Praktikumsleiterin oder der Praktikumsleiter oder die Schulleitung sofort zu verständigen.
 
Bei schweren Verstößen gegen die Betriebsordnung durch Schülerinnen und Schüler, die eine unmittelbare Weiterbeschäftigung im Betrieb nicht zulassen und eine sofortige Vermittlung in einen anderen Praktikumsbetrieb nicht möglich ist, sichert die Schule, dass die Schülerin oder der Schüler ihrer oder seiner Schulpflichterfüllung durch geeignete Maßnahmen an der Schule nachkommt. Die Erziehungsberechtigten sind in jedem Fall über die Entscheidung zu informieren.

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